Teilungsanordnung

Bei einer Teilungsanordnung kann der Erblasser im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrages für die spätere Auseinandersetzung zwischen den Erben einzelner Anordnungen treffen, d.h. festlegen, dass ein bestimmter Erbe einen bestimmten Nachlassgegenstand erhalten soll. Bei der Teilungsanordnung wird der Wert dieses Gegenstandes auf den Erbteil angerechnet, d. h., wertmäßig wird der Erbe den anderen Erben gleichgestellt.
 
drtm-pplc 2012-05-24 wid-265 drtm-bns 2012-05-24