Unsere Leistung als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht kann heute nur noch von Spezialisten beherrscht werden. Die komplexen Fragestellungen im Spannungsfeld von Recht und Technik bedürfen einer besonderen Kompetenz. Zielrichtung allen Handelns in diesem Bereich muss die Verhinderung von zeitaufwändigen und kostenintensiven und damit unproduktiven Auseinandersetzungen sein. Daher sollten bereits zu Beginn des Bauvorhabens die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geklärt werden.

Wir bieten Ihnen baubegleitende Rechtsberatung vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung Ihres Projektes. Dies sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht. Rechtsberatung beginnt bei dem Entwurf und der Prüfung von Werk, Architekten und Bauträgerverträgen, umfasst die öffentlich-rechtliche Seite im Baugenehmigungsverfahren, Bauplanungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, sowie unter anderem im Denkmalschutzrecht und führt zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Bauvertrag. Bei Problemen während der Bauzeit sind wir beratend tätig, entwickeln Strategien und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, im Vorfeld Prozesse zu vermeiden sowie einen zügigen und wirtschaftlich sinnvollen Bauablauf zu ermöglichen.

 
drtm-pplc 2012-05-24 wid-321 drtm-bns 2012-05-24